Jede Meinung zählt. Nur noch bis 8. November
Beteiligungsaufruf für EU-Konsultation zur Anrechnungen von E-Fuels in CO2-Flottenregulierung für Neufahrzeuge.
Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen des „Fit For 55“-Pakets einen Regulierungsvorschlag zur Änderung der bestehenden CO2-Flottenregulierung für Neufahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) veröffentlicht. Noch bis zum 8. November können Privatpersonen, Unternehmen und Verbände Ihre Meinung zur Anrechnung von E-Fuels in der CO2-Flottenregulierung für Neufahrzeuge abgeben.
Was ist Inhalt des EU-Kommissionsentwurfs?
Der Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass
• die europaweit zugelassene PKW-Neuwagen-Flotte eines Herstellers ab 2030 55% CO2 im Vergleich zu 2021 einsparen muss.
• Die LNF-Neuwagen-Flotte hat ab 2030 50% Emissionen im Vergleich zu 2021 einzusparen.
Konkret bedeutet dies, dass ab 2030 im Durchschnitt nur noch ein Abgaswert von 42,75g CO2/km für Neufahrzeuge zugelassen ist. Ab 2035 sind nur noch 0g CO2/km zugelassen.
Was bedeutet das für klimaneutrale E-Fuels in Verbrennungsmotoren ab 2035?
Aufgrund der verkürzten „Tank-to-Wheel“-Betrachtung der CO2-Bilanz von Fahrzeugen (gemessen wird am Auspuff ) können derzeit technologisch nur batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) die Vorgaben von 0g CO2/km erfüllen.
Verbrenner und Hybride könnten ab 2035 dann nicht mehr zugelassen werden. Das bedeutet, dass nach dem vorliegendem Entwurf Verbrenner, die mit regenerativen Kraftstoffen wie E-Fuels klimaneutral genutzt werden, nicht als emissionsfrei anerkannt und damit nicht mehr zulässig sind.
Forderung der Anrechenbarkeit von E-Fuels
Die derzeit laufende Konsultation bietet die Chance, die EU-Kommission in Richtung Anrechenbarkeit von klimaneutralen Kraftstoffen wie E-Fuels innerhalb der CO2- Flottenregulierung zu bewegen.
Voraussetzung dafür wäre ein zahlenmäßig eindrucksvolles Votum für die Anrechenbarkeit klimaneutraler Kraftstoffe wie E-Fuels. Es gilt also, möglichst viele Eingaben einzureichen, die eine Anrechnung
von E-Fuels fordern. Beteiligen Sie sich an der Umfrage und gestalten Sie aktiv die Gesetzgebungen mit. Fordern Sie die Anrechenbarkeit von E-Fuels und helfen Sie mit, dass synthetische Kraftstoffe eine realistische Chance in der Mobilität erhalten und Verbrennungsmotoren auch nach 2035 eine Zukunft haben.
Die Teilnahme an der Konsultation ist nach Registrierung unter der Seite der Europäischen Komission möglich:
ZUR EU-KONSULTATION (externer Link)
Bei öffentlichen Konsultationen handelt sich um direkte Befragungen zu europäischen Initiativen. Die EU-Kommission nutzt dieses Mittel, um die Allgemeinheit, insbesondere Unternehmen und EU-Bürger,
stärker in die Vorbereitung neuer Gesetzesvorschläge oder die Anpassung bestehender Gesetze einzubeziehen. In den meisten Fällen finden Konsultationen statt, bevor eine Richtlinie oder Verordnung vorgelegt werden soll. Bürger bzw. Interessenvertreter, wie z.B. Unternehmensverbände und Behörden, aber auch Privatpersonen, können dann ihre Meinung zu bestimmten Themengebieten äußern sowie Hinweise und Bedenken direkt adressieren.